Alle News
Veröffentlicht am 25.01.2022

CZV-anerkannte Kurse

Die regelmässige Weiterbildung ist gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) obligatorisch. Warum also nicht mal abheben?

Wir bringen Sie sicher in die Höhe: Unsere IPAF- und VSAA Bedienerkurse für Hubarbeitsbühnen und auch unsere Kurse für Absturzsicherung (PSAgA) sind CZV anerkannt. Die Kurse werden durch die ASA auditiert.

 

Was wir Ihnen konkret anbieten 

Die folgenden Kurse dauern einen Tag und sind CZV-anerkannt

Bedienerschulung nach VSAA-Standard

Der Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter (VSAA) garantiert eine Fachausbildung für Bediener/-innen von Hubarbeitsbühnen nach Schweizer Standard. Die Ausbildung ist national gültig und unbefristet. Eine Weiterbildung ist alle 3–5 Jahre empfehlenswert, um dem Stand der Technik zu entsprechen. Hier erfahren Sie mehr.

Bedienerschulung nach IPAF-Standard

Die Fachausbildung für Bediener/-innen von Hubarbeitsbühnen nach internationalem Standard. Der IPAF Ausweis (PAL Card) ist ISO 18878 zertifiziert und schweizweit sowie international anerkannt. Eine Weiterbildung ist für die internationale Anerkennung der PAL Card innerhalb von 5 Jahren obligatorisch. Klicken Sie hier für mehr Infos.

PSAgA Schulung (Absturzsicherung)

Die Persönliche Schutz-Ausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kann Ihr Leben retten oder Sie vor schweren Unfällen oder Invalidität bewahren – aber nur, wenn Sie sie richtig tragen, wissen worauf Sie achten müssen und im Fall der Fälle auch die richtigen Massnahmen einleiten. Mehr Infos finden Sie hier.

Die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) regelt nicht nur die Zulassung von Fahrzeugführern zum Transport von Personen und Gütern auf der Strasse, sondern auch die Weiterbildung sowie die Anforderungen an die Weiterbildungsstätten.

Art. 9 Gültigkeitsdauer und Erteilung
  • Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig.
  • Er wird um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin den Besuch der Weiterbildung nach den Artikeln 16-20 nachweist.
Art. 16 Weiterbildungspflicht
  • Wer die Gültigkeitsdauer des Fähigkeitsausweises für den Personentransport oder des Fähigkeitsausweises für den Gütertransport verlängern lassen will, muss innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer die vorgeschriebene Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildung muss an einer anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden.
Art. 18 Dauer
  • Wer den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport oder beide besitzt, muss für deren Verlängerung den Besuch von 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
  • Ein Kurstag muss mindestens 7 Stunden dauern.

Unsere Kurse finden wöchentlich statt. Eines unserer 12 Schulungszentren befindet sich bestimmt auch in Ihrer Nähe. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Kurse je nach Gegebenheiten auch bei Ihnen vor Ort an. 

Sind Sie neugierig geworden? Dann buchen Sie noch heute Ihren Kurs unter upgroup.ch/schulungen oder schreiben Sie uns eine Mail an schulung@upgroup.ch. Wir freuen uns auf Sie!